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KG, 09.07.2002 - 13 WF 188/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erneute Zustellung eines Urteils nach Fehlerhaftigkeit einer zugestellten Urteilsausfertigung; Feststellungen zum Eintritt der Rechtskraft für die Entscheidung über den Versorgungsausgleich; Feststellungen über den Beginn der Rechtsmittelfristen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 705 § 317 Abs. 1
Rechtskraft der Entscheidungen über Scheidungsfolgesachen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 01.05.2002 - 155 F 15241/95
- KG, 09.07.2002 - 13 WF 188/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 620
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 344/97
Unmöglichkeit der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor der …
Auszug aus KG, 09.07.2002 - 13 WF 188/02
Es lag also keine Unrichtigkeit des Urteils i.S. d. § 319 ZPO vor, deren Berichtigung grundsätzlich keinen Einfluss auf den Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen hat (BGH, NJW 1999, 647 ) Vielmehr erfolgte die Zustellung des Urteils fehlerhaft. - BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 805/81
Berichtigung eines Urteils wegen fehlenden Kostenausspruchs
Auszug aus KG, 09.07.2002 - 13 WF 188/02
Wesentlich ist eine Abweichung immer dann, wenn der Mangel einer Ausfertigung geeignet ist, die Entschließung der Parteien über die Einlegung eines Rechtsmittels zu beeinflussen (BGH, VersR 1982, 70). - RG, 01.12.1942 - I 144/41
Wird durch die Berichtigung eines Urteils nach § 419 ÖstZPO. eine neue …
Auszug aus KG, 09.07.2002 - 13 WF 188/02
Der Beginn der Rechtsmittelfristen setzt aber voraus, dass die nach § 317 Abs. 1 ZPO zugestellte Ausfertigung jedenfalls keine wesentlichen Abweichungen von der Urschrift aufweist (RGZ 170, 186, 189 f).