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   KG, 09.07.2002 - 13 WF 188/02   

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https://dejure.org/2002,13586
KG, 09.07.2002 - 13 WF 188/02 (https://dejure.org/2002,13586)
KG, Entscheidung vom 09.07.2002 - 13 WF 188/02 (https://dejure.org/2002,13586)
KG, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - 13 WF 188/02 (https://dejure.org/2002,13586)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erneute Zustellung eines Urteils nach Fehlerhaftigkeit einer zugestellten Urteilsausfertigung; Feststellungen zum Eintritt der Rechtskraft für die Entscheidung über den Versorgungsausgleich; Feststellungen über den Beginn der Rechtsmittelfristen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 705 § 317 Abs. 1
    Rechtskraft der Entscheidungen über Scheidungsfolgesachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 620
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 344/97

    Unmöglichkeit der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor der

    Auszug aus KG, 09.07.2002 - 13 WF 188/02
    Es lag also keine Unrichtigkeit des Urteils i.S. d. § 319 ZPO vor, deren Berichtigung grundsätzlich keinen Einfluss auf den Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen hat (BGH, NJW 1999, 647 ) Vielmehr erfolgte die Zustellung des Urteils fehlerhaft.
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 805/81

    Berichtigung eines Urteils wegen fehlenden Kostenausspruchs

    Auszug aus KG, 09.07.2002 - 13 WF 188/02
    Wesentlich ist eine Abweichung immer dann, wenn der Mangel einer Ausfertigung geeignet ist, die Entschließung der Parteien über die Einlegung eines Rechtsmittels zu beeinflussen (BGH, VersR 1982, 70).
  • RG, 01.12.1942 - I 144/41

    Wird durch die Berichtigung eines Urteils nach § 419 ÖstZPO. eine neue

    Auszug aus KG, 09.07.2002 - 13 WF 188/02
    Der Beginn der Rechtsmittelfristen setzt aber voraus, dass die nach § 317 Abs. 1 ZPO zugestellte Ausfertigung jedenfalls keine wesentlichen Abweichungen von der Urschrift aufweist (RGZ 170, 186, 189 f).
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